Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand 15. Dezember 2009

Wer telefoniert mit wem? Wie lange? Von wo aus? Von welchem Telefon kam eine bestimmte SMS-Nachricht? Wer hat unter einer bestimmten IP-Adresse im Internet gesurft? Bei den Telefon- und Onlineanbietern in Deutschland müssen neuerdings Milliarden von Einträgen gespeichert werden. Betroffen ist praktisch jeder, Ausnahmen gibt es nicht.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 15.12.2009 über mehrere Beschwerden von fast 35.000 Bürgern, die ihre Grundrechte mit der massenhaften Speicherung von Daten auf Vorrat verletzt sehen.